Argumentarium

Grundstücke im Eigentum der Stadt Wädenswil dürfen nicht verkauft werden.
Boden ist ein unvermehrbares und daher besonders kostbares Gut. Land zu erwerben, ist kostspielig und wird in Zukunft noch teurer werden, weil Einzonungen kaum mehr möglich sind. Auch die zukünftigen Generationen müssen mit dem bestehenden Bauland auskommen.
Wädenswil braucht genügend langfristige Landreserven für die Entwicklung.

Die Abgabe von Grundstücken im Baurecht ist erlaubt.
Baurechts-, Pacht- und Mietzinsen auf Grundstücken, welche die Stadt nicht selber nutzt, bringen langfristige Erträge. Nach Ablauf eines Baurechtsvertrages können künftige Generationen wieder neu über die Verwendung des gemeindeeigenen Bodens entscheiden. Der Wert des Bodens und die Möglichkeit, darüber verfügen zu können, bleibt den kommenden Generationen erhalten. 

Im Interesse der kommenden Generationen.
Mit eigenem Land kann Wädenswil in Zukunft weiterentwickelt werden. Dies kommt unseren nachkommenden Generationen zugute. Wädenswil besitzt nach wie vor Land, davon viel Wald. Das städtische Bauland ist hingegen knapp, und neue Parzellen zu erwerben, wird immer schwieriger und teurer. Wir müssen den Begriff Zukunft und Langfristigkeit neu denken: es geht nicht darum, was in den nächsten 10 oder 20 Jahren ansteht, sondern wie sich Wädenswil in den nächsten 50 oder sogar 100 Jahren entwickeln soll (Anmerkung: Baurechtsverträge laufen bis zu 99 Jahre). 

Rechtssicherheit
Grundstücke, welche die Stadt durch Legate erhalten oder in dieser Absicht durch günstige Konditionen erwerben kann, verbleiben im Besitz der Stadt. Der Wille der Veräusserer bleibt langfristig gewahrt. 

Raum für Schulen, Wohnungen und Gewerbe
Die Stadt Wädenswil braucht Rahmenbedingungen, um künftige Bedürfnisse und Chancen planerisch umsetzen zu können. Nur mit eigenen Landreserven kann sie dereinst rechtzeitig Raum für Schulen, Wohnungen, Gewerbe und für anderweitige Aufgaben und Verpflichtungen zur Verfügung stellen.

Die Initiative ist moderat.

Sie schränkt den Verkauf von Boden ein, aber sie verbietet ihn nicht in jedem Fall. Zudem lässt sie den wichtigen Spielraum offen, dass Grundstücke Dritten insbesondere im Baurecht zur Nutzung überlassen werden können. Auch andere Zürcher Städte haben solche Regelungen bereits eingeführt: Bülach, Adliswil, Kloten, Winterthur, Bassersdorf.

Die Initiative ist zeitgemäss, nachhaltig und weitsichtig.
In benachbarten Gemeinden befindet sich ein grosser Teil der Ländereien im Besitz von Korporationen. Die Erträge kommen heute den Mitgliedern zugute, deren Vorfahren damals in weiser Voraussicht entschieden hatten, ihr eigenes Land nicht zu verkaufen, sondern dieses zu bewirtschaften oder gegen Entgelt (z.B. Baurecht) Dritten zur Verfügung zu stellen.

Gegenargumente und Stellungnahme

Die Stadt wird keine Grundstücke mehr erwerben, weil sie diese später nicht wieder veräussern kann.
Jeder Kauf von Grundstücken muss wohl überlegt sein. Einerseits bindet ein Kauf finanzielle Mittel, die nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, andererseits muss ein Kauf begründet und erklärbar sein. Deshalb soll die Stadt Wädenswil nicht wahllos Grundstücke erwerben und Landreserven anhäufen, und schon gar nicht in der Absicht, diese dem Immobilienmarkt grundsätzlich zu entziehen. Die Stadt soll Grundstücke erwerben, für die ein konkretes städtisches Bedürfnis vorliegt oder sich entsprechend abzeichnet. Falls ein solches Bedürfnis dereinst nicht mehr besteht, ist, anstelle eines Verkaufs, grundsätzlich eine anderweitige Nutzung (z.B. Baurecht) im Sinne der Initiative anzustreben.

Die Initiative ist für eine erfolgreiche Boden- und Immobilienpolitik zu starr.
Die Stadt hat eine langfristige Immobilienstrategie, die bei einer nachhaltigen Finanzplanung nicht auf kurzfristige Grundstücksverkäufe angewiesen ist. Die Stadt ist keine Immobilienmaklerin. 

Die Initiative braucht es nicht, weil der Stadtrat in seiner Immobilienstrategie gar nicht die Absicht äussert, Land zu verkaufen.

Eine Strategie ist rechtlich nicht verbindlich und unterliegt auch nicht einer Kontrolle durch den Gemeinderat. Sie kann daher einfach geändert werden, je nach politischer Wetterlage und Zusammensetzung des Stadtrats. Ein Artikel in der Gemeindeordnung ist hingegen verbindlich und gewährt langfristig Stabilität und Klarheit.

 

Die Initiative braucht es nicht, weil sie ein Problem lösen will, welches nicht existiert, weil der Stadtrat gar nicht beabsichtigt, Land zu verkaufen.
Es gibt durchaus aktuelle Beispiele dafür, dass der Stadtrat erwägt, Land zu verkaufen. In der Weisung 15 vom 25. September 2023 betr. Ersatzneubau Mehrfamilienhäuser an der Büelenstrasse macht der Stadtrat folgende Aussagen:

1.4 Verkaufsverhandlungen      
Im Dezember 2022 hat der Stadtrat die Abteilung Finanzen beauftragt, mit zwei prädestinierten Käufern Verkaufsverhandlungen bezüglich des Verkaufs der Liegenschaft Büelenstrasse 5 und 7 aufzunehmen. Das Ziel war es die Anforderungen der Stadt Wädenswil (Altersgerechtes Wohnen, Bevorzugung von in Wädenswil wohnhaften Personen usw.) durch Dritte umsetzen zu lassen. Die Verhandlungen wurden vonseiten der Stadt abgebrochen, da sich diese nicht in Richtung des vom Stadtrat erhofften Ergebnisses entwickelten.        
1.7 Beurteilung der Handlungsoptionen                
Der Stadtrat hat im Mai 2023 nach Abwägungen aller Optionen entschieden, die Variante 2 (selbst bauen) weiterzuverfolgen. Dies auf der Basis seiner Strategie für Immobilien im Finanzvermögen, welche er dann als Ganzes im September 2023 verabschiedet hat. Die Strategie sieht vor, altersgerechtes Wohnen in Wädenswil, Schönenberg und der Au selbst zu realisieren und damit langfristig Wohnraum für Einwohnerinnen und Einwohner von Wädenswil zu fairen Preisen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll der Verkauf eines Grundstücks, das nicht für die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks geeignet ist, vorgenommen werden. Damit kann der Anstieg der Verschuldung limitiert werden.                
2.  Strategie im Bereich städtischer altersgerechter Wohnungen  
[…] Die Liegenschaftenstrategie für die Immobilien im Finanzvermögen wurde am 4. September 2023 durch den Stadtrat festgesetzt.

Im Zuge der Erarbeitung dieser Strategie wurde analysiert, welche Liegenschaften sich langfristig nicht für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, Zwecke oder Interessen anbieten und somit potentiell für einen Verkauf eigenen würden. Dadurch können mindestens Teile der Investitionen finanziert werden. 

Mögliche Liegenschaften, deren Verkauf geprüft werden soll, sind aktuell die Parzellen an der Johannes-Hirt-Strasse WE12491 und das Land am Rotweg unterhalb der Speertrasse WE8461. Beide Parzellen sind unbebaut und kommen nach heutiger Beurteilung aus verschiedenen Gründen weder kurz- noch langfristig für eine städtische Nutzung nicht in Frage.         
8. Zusammenfassung
[…] Die Finanzierung der Investition ins Finanzvermögen erfolgt mehrheitlich aus dem Verkaufserlös von einem Grundstück aus dem Finanzvermögen.

Die Initiative bietet also eine Lösung für ein durchaus reales Problem, indem sie verhindert, dass der Verkauf von Grundstücken dazu dient, (Bau-)Kosten zu senken, und weil sie zudem verhindert, dass Grundstücke, die dereinst von Nutzen sein könnten, nicht mehr zur Verfügung stehen.