Ein Verkauf von Grundstücken, die im Eigentum der Stadt Wädenswil stehen, ist zulässig, wenn:
a. die Fläche des Grundstücks 100 m2 nicht übersteigt
b. für das betreffende Grundstück mit Bezug auf Fläche, Nutzung und Wert vergleichbarer
Ersatz geleistet wird oder innerhalb der letzten zehn Jahre geleistet wurde
c. das betreffende Grundstück zur Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben des Kantons
oder des Bundes verwendet werden soll
d. es das Grundstück Rütihof / Werkstadt Zürisee betrifft.